AGB´s

 

 

 

Geschäftsbedingungen für den Bereich Bootsfahrschule ( Theorie- und Praxiskurse)

 

§1 Anmeldung      

            1) Mit der Abgabe der Anmeldung (nur in schriftlicher Form mit dem Anmeldevordruck) meldet sich der Teilnehmer verbindlich bei der Bootsfahrschule an.

2) Die Annahme der Anmeldung wird durch Rechnungsstellung von der Bootsfahrschule an den Teilnehmer bestätigt.

3) Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr.

 

§2 Gebühren und Rechnung

1) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den gewählten Kursen und sind den ausliegenden Preislisten zu entnehmen.

2) In den Gebühren sind die theoretische und praktische Ausbildung bis zur Prüfungsreife enthalten.

3) Das Ausbildungsmaterial (Bücher, Fragebögen, Navigationsbesteck usw.) wird in der Rechnung separat ausgewiesen und ist kein Bestandteil der Kursgebühr.

4) Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt, jedoch spätestens 7 Tage vor Kursbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen ( Zahlungseingang auf dem Konto ). Nach vorheriger Absprache kann der Betrag auch am 1. Unterrichtstag in bar bezahlt werden.

5) Die Gesamtkosten setzen sich aus der Kursgebühr, dem Unterrichtsmaterial und den Prüfungsgebühren incl. Prüferumlage zusammen

 

§3 Anmeldung zur Prüfung / Prüfungsgebühren

1) Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch die Bootsfahrschule. Die dafür erforderlichen Unterlagen werden bei der ersten Unterrichtseinheit ausgeteilt und müssen, vollständig ausgefüllt, spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin wieder in der Bootsfahrschule abgegeben werden.

2) Zu spät abgegebene Unterlagen können zur Ablehnung der Prüfungsanmeldung führen.

3) Die Prüfungsgebühr ist vom Kursteilnehmer direkt an den Prüfungsausschuss zu überweisen. (Informationen dazu gibt die Bootsfahrschule)

4) Eine Zulassung zur Prüfung ist nur möglich wenn die Kursgebühr an die Bootsfahrschule und die Gebühren an Prüfungsausschuss vollständig bezahlt sind.

 

§4  Teilnehmerzahl / Kursgrößen / Termine

1) Die Bootsfahrschule behält sich vor bei zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 3 Teilnehmer) den Kurs zu stornieren. Die eingezahlten Kursgebühren werden dann zu 100 % erstattet.

2) Bei zu hoher Teilnehmerzahl (mehr als 15 Teilnehmer) pro Kurs kann die Bootsfahrschule die Kurse splitten, damit auf jeden Teilnehmer eingegangen werden kann und der Ausbildungserfolg optimiert wird.

3) Die Änderung von Unterrichts- bzw. Prüfungsterminen und Prüfungsort bleibt der Bootsfahrschule vorbehalten.

 

§5 Rücktritt / Kündigung / Unterrichtsausfall / Kursende

1) Jeder Teilnehmer kann von seiner Anmeldung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich mitgeteilt werden. Wenn die Rücktrittserklärung vor der ersten Unterrichtseinheit erfolgt, erhebt die Bootsfahrschule lediglich eine Stornogebühr von 20% der Kursgebühr. Bei Rücktritt während des laufenden Kurses sind gemäß §1 Abs.3 die gesamten Kursgebühren zu bezahlen.

2) Kann Aufgrund des Rücktritts das Ausbildungsmaterial unbenutzt zurückgegeben werden (Bücher, Fragebögen noch eingeschweißt und Software versiegelt), wird der Kaufpreis komplett erstattet. Benutzte Bücher, Fragebögen und Software können nicht mehr zurückgenommen werden.

3) Die Bootsfahrschule kann dem Teilnehmer kündigen, wenn Dieser nicht regelmäßig am Unterricht teilnimmt, wiederholt unentschuldigt fehlt oder an den Kursen unter Alkoholeinfluss bzw. sonstiger berauschender Mittel teilnimmt. Dieses gilt besonders für die praktische Ausbildung. In diesem Fall wird die Kursgebühr nicht erstattet.

4) Durch die Bootsfahrschule verursachter Unterrichtsausfall wird nach erfolgter Terminabsprache nachgeholt.

5) Mit bestandener Prüfung gilt das Ausbildungsverhältnis als beendet und die vertraglichen Pflichten der Bootsfahrschule als erfüllt.

 

§6 Versicherung / Haftung

1) Die Haftung der Bootsfahrschule beschränkt sich auf den ordnungsgemäßen Ablauf der Vorbereitungskurse.

2) Der Teilnehmer hat den Weisungen des Ausbildungspersonals unbedingt Folge zu leisten, damit Schäden und Verletzungen vermieden werden.

3) Eine Unfallversicherung seitens der Bootsfahrschule besteht nicht.

4) Die Bootsfahrschule haftet nicht für Schäden, bei Verlusten oder Verletzungen in Ihren Ausbildungsstätten.

5) Die An- und Abreise der Teilnehmer zu den Ausbildung- und Prüfungssorten erfolgt auf eigenes Risiko und liegt außerhalb des Verantwortungs- und Leistungsbereiches  der Bootsfahrschule.

6) Für Schäden an den Ausbildungsbooten und dessen Ausbildungsmaterial haftet der Teilnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen oder wenn die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung des Bootes diese nicht abdeckt.

7) Der Teilnehmer bestätigt mit Abgabe der Anmeldung, dass er schwimmen kann.

 

§7 Salvatorische Klausel

1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

Erfüllungsort ist der Sitz der Bootsfahrschule

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